Ratgeber

Hospiz-Kosten: Wer zahlt den Platz im stationären Hospiz?

Aktualisiert am 2. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten · Hospiz Christophorus

Für gesetzlich Versicherte übernehmen Krankenkasse und Pflegekasse 95 Prozent der Kosten eines stationären Hospizes. Die übrigen 5 Prozent bringt das Hospiz selbst über Spenden auf. Der Gast zahlt für Pflege und Unterkunft nichts, seine Angehörigen auch nicht. Einen Eigenanteil wie im Pflegeheim gibt es im Hospiz seit 2009 nicht mehr.

Wer zahlt Hospiz-Kosten? Kranken- und Pflegekasse tragen 95 Prozent

Hospiz, wer zahlt das eigentlich? Diese Frage steht für viele Familien ganz am Anfang, oft noch vor der Frage nach einem freien Zimmer. Die Antwort ist kürzer, als die meisten befürchten. Bei uns im stationären Hospiz in Schmelz ist es nicht anders als in jedem anderen Hospiz in Deutschland. Die Kassen übernehmen ihren Anteil, den Rest decken wir aus Spenden. Für Sie als Gast oder als Familie entsteht für den Aufenthalt keine Rechnung.

Wer bezahlt Hospizaufenthalt und Pflege nun genau? Welche Kosten Hospiz, Krankenkasse und Pflegekasse jeweils tragen, legt § 39a SGB V fest. Die Krankenkasse zahlt einen Zuschuss von 95 Prozent des Tagessatzes, den sie mit jedem Hospiz einzeln vereinbart. Die Leistung der Pflegekasse wird darauf angerechnet. Wie sich die Hospiz-Kosten Krankenkasse und Pflegekasse untereinander aufteilen, muss Sie nicht beschäftigen, denn das Hospiz rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.

Fragen zur Aufnahme oder zu Spenden?

Sarah Golden, unsere Pflegedienstleitung, berät Sie persönlich zu einem Platz in unserem Hospiz. Und wer unsere Arbeit unterstützen möchte, findet auf unserer Spendenseite alle Möglichkeiten.

Was kostet ein Hospiz? Tagessatz und Hospizplatz-Kosten im Monat

Ein Hospizplatz kostet die Kassen mehrere hundert Euro am Tag. Eine bundesweit einheitliche Summe gibt es nicht. Jedes Hospiz vereinbart seinen Tagessatz mit den Krankenkassen, er wird anhand der tatsächlichen Kosten des Hauses festgesetzt und unterscheidet sich von Region zu Region.

Eine Untergrenze steht allerdings im Gesetz. Der Zuschuss der Kassen darf pro Kalendertag nicht unter 9 Prozent der monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung liegen. 2026 beträgt diese Bezugsgröße 3.955 Euro, der Mindestzuschuss liegt damit bei 355,95 Euro pro Tag. Auf einen Monat mit 30 Tagen gerechnet sind das mindestens 10.678,50 Euro für einen belegten Hospizplatz. Die Hospiz-Kosten Monat für Monat sind also hoch. Bei Ihnen landen sie trotzdem nicht.

Und die Pflegekasse? Hat der Gast einen Pflegegrad 2 bis 5, steuert sie ihren Betrag für vollstationäre Pflege bei: 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Grad 3, 1.855 Euro bei Grad 4 und 2.096 Euro bei Grad 5, jeweils im Monat. Diese Summe wird auf den Zuschuss angerechnet. Den weitaus größeren Teil trägt die Krankenkasse.

Gut zu wissen

Der Mindestzuschuss hängt an der Bezugsgröße der Sozialversicherung, die jedes Jahr neu festgelegt wird. Die Zahl von 355,95 Euro pro Tag gilt für 2026.

Hospiz-Kosten, Eigenanteil und Extras: Was Sie selbst zahlen

Für den Aufenthalt selbst zahlen Sie nichts. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2009 sind Gäste im stationären Hospiz von einem Eigenanteil befreit. Die 5 Prozent, die die Kassen nicht übernehmen, muss das Hospiz selbst aufbringen und darf sie nicht an Gäste oder Familien weitergeben. Wir finanzieren diesen Anteil über Spenden für das Hospiz Christophorus.

Übrig bleiben kleine persönliche Ausgaben, die mit der Versorgung nichts zu tun haben. So sieht das im Alltag aus:

Fragen Sie im Aufnahmegespräch ruhig nach, was in Ihrem Fall dazukommen könnte. Versteckte Kosten für Pflege oder Zimmer gibt es nicht.

Einen Platz anfragen oder unser Hospiz unterstützen

Bei Fragen zur Aufnahme erreichen Sie Sarah Golden direkt. Und wenn Sie helfen möchten, kommt Ihre Spende genau dort an, wo Sie es für richtig halten.

Hospiz-Kostenübernahme: Antrag und Notwendigkeitsbescheinigung

Damit die Kassen zahlen, braucht es eine ärztliche Bescheinigung, dass eine stationäre Hospizversorgung notwendig ist, und einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Notwendig ist sie bei einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung, die keine Behandlung im Krankenhaus mehr braucht. Dazu kommt eine begrenzte Lebenserwartung, die Ärztinnen und Ärzte in Wochen oder wenigen Monaten bemessen.

  1. Bescheinigung: Die Notwendigkeitsbescheinigung stellt der Hausarzt oder die behandelnde Ärztin im Krankenhaus aus. Bei uns kann das auch Josif Amam übernehmen, unser Hospizleiter und Palliativmediziner, ohne zusätzlichen Behördengang.
  2. Anmeldung: Sie können Ihren Angehörigen online für einen Platz anmelden oder das Anmeldeformular zusammen mit der Bescheinigung an 06887 / 900 76 19 faxen.
  3. Antrag bei der Kasse: Den Antrag unterschreibt der Gast oder seine Vertretung. Die Unterlagen reicht in der Regel das Hospiz bei der Krankenkasse ein. Fragen beantwortet unser Aufnahmemanagement unter 06887 / 900 76 20.
  4. Bewilligung: Die Krankenkasse bewilligt meist zunächst 28 Tage. Bestehen die Voraussetzungen weiter, wird verlängert. Eine feste Höchstdauer gibt es nicht.

Ausführlicher beschreiben wir in einem eigenen Beitrag, wie die Aufnahme abläuft und wie lange ein Aufenthalt dauern darf.

Pflegegeld und Pflegegrad während des Hospizaufenthalts

Ein Pflegegrad ist weder für die Aufnahme noch für die Kostenübernahme nötig. Liegt einer vor, bleibt er bestehen. Das Pflegegeld endet aber mit dem Einzug ins stationäre Hospiz, weil es an die Pflege zu Hause gebunden ist (§ 37 SGB XI). Die Pflegekasse zahlt stattdessen ihren Betrag für vollstationäre Pflege an das Hospiz.

Für Familien, die das Pflegegeld bisher fest eingeplant hatten, ist das eine spürbare Umstellung. Es lohnt sich, das früh mitzudenken, damit im Haushalt keine Lücke überrascht.

Noch kein Pflegegrad beantragt? Ein Antrag kann trotzdem sinnvoll sein, weil die Leistung der Pflegekasse dann in die Finanzierung einfließt. Für Menschen im Hospiz gilt eine verkürzte Frist. Die Begutachtung muss spätestens eine Woche nach Eingang des Antrags stattfinden (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Weisen Sie im Antrag ausdrücklich auf den Hospizaufenthalt hin.

Helfen Sie jetzt mit

Die Kosten eines Hospizplatzes tragen zu 95 Prozent die Kranken- und Pflegekassen. Die übrigen 5 Prozent müssen wir über Spenden decken. Jeder Betrag hilft, unseren Gästen Momente der Nähe, der Ruhe und der Geborgenheit zu schenken.

Ist ein Hospiz teurer als ein Pflegeheim?

Für die Kassen ja, für Sie nein. Ein Hospizplatz kostet deutlich mehr als ein Pflegeheimplatz, weil mehr Pflegekräfte pro Gast arbeiten und die palliativmedizinische Versorgung dazugehört. Für die Familie dreht sich die Rechnung um. Im Pflegeheim zahlen Bewohnerinnen und Bewohner laut Auswertungen des Ersatzkassenverbands vdek im ersten Jahr im Bundesschnitt mehr als 3.000 Euro im Monat aus eigener Tasche. Im Hospiz liegt der Eigenanteil bei null.

Der Vergleich hat Grenzen. Ein Hospiz ist für die letzte Lebensphase gedacht, nicht für eine Pflege über Jahre. Ein stationäres Hospiz kommt in Frage, wenn die Versorgung zu Hause oder im Pflegeheim nicht mehr ausreicht. Lebt jemand bereits in einem Pflegeheim, prüft die Krankenkasse den Wechsel im Einzelfall. Mehr dazu, was ein Hospiz leistet und wie es sich vom Pflegeheim unterscheidet, lesen Sie in unserem Grundlagenbeitrag.

Privat versichert oder ambulant begleitet: Was dann gilt

Wer eine private Krankenversicherung hat, bekommt die Kosten in der Regel ebenfalls übernommen. Die Abrechnung hängt aber am eigenen Tarif, und bei der Beihilfe gelten eigene Regeln. Klären Sie das am besten vorab mit der Versicherung. In einem eigenen Beitrag haben wir zusammengestellt, was für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte gilt.

Die Begleitung durch einen ambulanten Hospizdienst ist für Betroffene und Angehörige kostenlos. Ehrenamtliche Begleiterinnen und Begleiter kommen nach Hause oder ins Pflegeheim und nehmen sich Zeit für Gespräche. Die Krankenkassen fördern diese Dienste direkt, Sie brauchen weder Antrag noch Verordnung. Medizinische oder pflegerische Aufgaben übernehmen die Dienste allerdings nicht.

Für die medizinische Seite zu Hause gibt es die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Sie wird ärztlich verordnet und ist für gesetzlich Versicherte zuzahlungsfrei (§ 37b SGB V). Wie eine palliative Versorgung zu Hause aussehen kann, erklären wir gesondert.

Häufige Fragen zu Hospiz-Kosten

Nein, für Angehörige entstehen durch den Aufenthalt im stationären Hospiz keine Kosten, auch die Kinder des Gastes werden nicht herangezogen. Kranken- und Pflegekasse tragen 95 Prozent, den Rest finanziert das Hospiz über Spenden.

Die Krankenkasse zahlt, solange die Hospizversorgung ärztlich bestätigt notwendig ist, eine gesetzliche Höchstdauer gibt es nicht. Meist bewilligt sie zunächst 28 Tage und verlängert danach, wenn die Voraussetzungen weiter bestehen.

Nein, entscheidend ist die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Hospizversorgung. Ein vorhandener Pflegegrad bleibt bestehen, die Leistung der Pflegekasse fließt dann in die Finanzierung ein.

Für den Gast und seine Familie kostet das Hospiz im Monat nichts. Die Kassen zahlen 2026 mindestens 355,95 Euro pro Tag, auf 30 Tage gerechnet also mindestens rund 10.680 Euro. Den tatsächlichen Tagessatz vereinbart jedes Hospiz einzeln mit den Krankenkassen.

Nein, Pflege und Unterkunft samt Mahlzeiten sind vollständig abgedeckt. Selbst zahlen Sie nur persönliche Extras wie Friseur oder Fußpflege und gegebenenfalls gesetzliche Zuzahlungen für verordnete Medikamente.

Hospiz Christophorus in Schmelz

Über den Herausgeber

Hospiz Christophorus

Stationäres Hospiz in Schmelz · gemeinnützig und privat geführt

Jeder Tag, jede Stunde unseres Lebens ist kostbar. In unserem Hospiz in Schmelz schaffen wir Raum für Nähe, Ruhe und Geborgenheit, für gute Gespräche, vertraute Gewohnheiten und die kleinen Freuden des Alltags. Pflegefachkräfte, Palliativmediziner und Ehrenamtliche sind für unsere Gäste und ihre Angehörigen da, damit jeder Tag so erlebt werden kann, wie es sich unsere Gäste wünschen. Mehr über uns

Ob Aufnahme oder Spende: Wir sind für Sie da.

Ob Sie einen Platz für einen Angehörigen anfragen oder unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen möchten: Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.