Ratgeber
Hospiz-Kosten: private Krankenversicherung und Beihilfe verständlich erklärt
Aktualisiert am 2. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 9 Minuten · Hospiz Christophorus
In den meisten Fällen ja. Der Weg dahin ist aber ein anderer als bei gesetzlich Versicherten. Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) regelt § 39a SGB V den Zuschuss zum stationären Hospiz. Für die private Krankenversicherung gilt dieses Gesetz nicht, hier entscheidet der Tarif, den Sie irgendwann einmal abgeschlossen haben.
Inhalt dieses Beitrags
- Zahlt die private Krankenversicherung das Hospiz?
- Was Ihr PKV-Tarif für das Hospiz bedeutet
- Pflegegrad und private Pflegepflichtversicherung
- Hospiz-Kosten: Beihilfe für Beamtinnen und Beamte
- Kostenzusage vor der Aufnahme: diese Unterlagen helfen
- Rechnung, Vorleistung und Direktabrechnung
- Wenn der Tarif das Hospiz nicht abdeckt
- Häufige Fragen zu Hospiz, PKV und Beihilfe
Zahlt die private Krankenversicherung das Hospiz?
Der PKV-Verband schreibt, dass die PKV für die Versorgung in stationären Hospizen Leistungen „nach den üblichen Erstattungsregelungen“ erbringt. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz weist dagegen darauf hin, dass Privatversicherte für das stationäre Hospiz keinen Rechtsanspruch haben und die meisten Versicherer die Kosten nur freiwillig tragen. Beides stimmt gleichzeitig. In der Praxis zahlen die Versicherer meistens, verlassen sollten Sie sich darauf aber erst, wenn eine schriftliche Zusage vorliegt.
Für Gäste im Hospiz Christophorus in Schmelz entsteht kein Eigenanteil. 95 Prozent der Kosten tragen Kranken- und Pflegeversicherung, die übrigen 5 Prozent decken wir über Spenden. Wie diese Aufteilung grundsätzlich funktioniert, lesen Sie in unserem Beitrag darüber, wie Kranken- und Pflegekasse die Hospizkosten aufteilen. Hier geht es um die Fragen, die nur Privatversicherte und Beamte betreffen. Je früher sie geklärt sind, desto mehr Ruhe bleibt für das, worum es im Hospiz eigentlich geht: die Lebensqualität in der Zeit, die bleibt.
Fragen zur Aufnahme oder zu Spenden?
Sarah Golden, unsere Pflegedienstleitung, berät Sie persönlich zu einem Platz in unserem Hospiz. Und wer unsere Arbeit unterstützen möchte, findet auf unserer Spendenseite alle Möglichkeiten.
Was Ihr PKV-Tarif für das Hospiz bedeutet
Ob die Hospiz-Kosten von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden, steht in Ihren Tarifbedingungen. Die PKV zahlt grundsätzlich das, was der Vertrag vorsieht. Das unterscheidet sich von Gesellschaft zu Gesellschaft und von Tarif zu Tarif. Neuere Verträge nennen Hospiz und Palliativversorgung häufig ausdrücklich, ältere sehen oft wenig oder gar keine Leistungen dafür vor.
Suchen Sie in den Unterlagen nach dem Wort „Hospiz“. Auch Stichworte wie „palliativ“ oder „SAPV“ geben einen Hinweis. Steht dort nichts, heißt das noch keine Ablehnung. Mehrere Ratgeber berichten, dass Versicherer die Kosten dann aus Kulanz in dem Umfang übernehmen, den auch die gesetzliche Krankenkasse tragen würde. Kulanz ist aber kein Anspruch. Die Frage gehört deshalb vor die Aufnahme und nicht in die Zeit danach.
Schon geregelt ist für Privatversicherte die Begleitung durch ambulante Hospizdienste. Sie wird über Pauschalverträge abgegolten, laut PKV-Verband bekommen Versicherte dafür keine Rechnung.
Ältere Tarife und Basistarif
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist seit 2007 im Sozialgesetzbuch verankert. Laut PKV-Verband nennen deshalb erst Tarife, die nach 2007 eingeführt wurden, die SAPV in der Regel als Versicherungsleistung. Die Kosten der SAPV erstattet die PKV nach eigener Aussage trotzdem unabhängig vom Vertrag. Für das stationäre Hospiz gibt es eine solche Zusage des Verbands nicht. Wer einen alten Vertrag hat, fragt also besonders früh nach.
Der brancheneinheitliche Basistarif ist ein Sozialtarif der PKV. Auch für ihn führt der PKV-Verband die SAPV ausdrücklich als Leistung auf. Ob und in welcher Höhe der Basistarif den Aufenthalt im Hospiz trägt, lassen Sie sich wie bei jedem anderen Tarif schriftlich bestätigen.
Pflegegrad und private Pflegepflichtversicherung
Neben der Krankenversicherung beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Bei Privatversicherten ist das die private Pflegepflichtversicherung. Ihre Leistungen sind gesetzlich festgelegt und entsprechen denen der sozialen Pflegeversicherung, auch die fünf Pflegegrade sind dieselben.
Für die Aufnahme ins Hospiz ist ein Pflegegrad nicht zwingend nötig. Er macht die Abrechnung aber klarer, weil der Pflegeanteil dann eindeutig zugeordnet ist. Liegt noch keiner vor, lohnt sich der Antrag auch in der letzten Lebensphase. Wie Kranken- und Pflegeanteil bei Ihrem Versicherer verrechnet werden, sollte Teil der Kostenzusage sein.
Einen Platz anfragen oder unser Hospiz unterstützen
Bei Fragen zur Aufnahme erreichen Sie Sarah Golden direkt. Und wenn Sie helfen möchten, kommt Ihre Spende genau dort an, wo Sie es für richtig halten.
Hospiz-Kosten: Beihilfe für Beamtinnen und Beamte
Beamtinnen und Beamte bekommen einen Teil der Kosten über die Beihilfe erstattet und den Rest über ihre private Krankenversicherung. Im Hospiz private Krankenversicherung und Beihilfe zu kombinieren, ist für sie also der Normalfall. Wie groß der Anteil der Beihilfe ist, hängt vom persönlichen Bemessungssatz ab.
Für Bundesbeamte regelt § 40 Abs. 2 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) den Aufenthalt. Die Aufwendungen sind „nach Maßgabe einer ärztlichen Bescheinigung und in angemessener Höhe beihilfefähig, wenn eine ambulante Versorgung im eigenen Haushalt oder in der Familie nicht erbracht werden kann“. Was angemessen heißt, legen die Verwaltungsvorschriften zur BBhV fest. Maßstab ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung ihrem Zuschuss zugrunde legt. Als Nachweis genügt eine Bestätigung des Hospizes über die Vergütung, die es der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
An den Kosten ambulanter Hospizdienste beteiligt sich der Bund nach § 40 Abs. 3 BBhV gesondert. Die Hospiz-Beihilfe des Bundes deckt damit den Aufenthalt im Hospiz ebenso ab wie die Sterbebegleitung durch ambulante Hospizdienste.
Beihilfe im Saarland
Landesbeamte und Versorgungsempfänger des Landes fallen nicht unter die BBhV, sondern unter das Beihilferecht ihres Bundeslandes. Die saarländische Beihilfeverordnung (BhVO) hat für das Hospiz einen eigenen Paragrafen, § 6a „Beihilfefähige Aufwendungen in Hospizen“. Danach sind die Aufwendungen nach Maßgabe einer ärztlichen Bescheinigung beihilfefähig, Unterkunft und Verpflegung eingeschlossen, höchstens aber bis zur Höhe des Zuschusses, den die gesetzliche Krankenversicherung erbringt. Beteiligt sich die Pflegekasse anteilig, können Pflegeleistungen nach § 6 BhVO hinzukommen.
Den aktuellen Wortlaut und die Liste der Unterlagen, die Ihre Beihilfestelle sehen möchte, erfragen Sie am besten direkt dort. Für Beamtinnen und Beamte anderer Bundesländer gelten die Verordnungen des jeweiligen Landes.
Kostenzusage vor der Aufnahme: diese Unterlagen helfen
Die Kostenzusage ist die schriftliche Bestätigung Ihrer Versicherung, dass sie den Hospizaufenthalt übernimmt. Holen Sie sie ein, sobald feststeht, dass ein Hospizplatz infrage kommt. Ist der Gast selbst zu krank dafür, übernehmen Angehörige das mit einer Vollmacht. Diese Unterlagen machen die Prüfung bei PKV und Beihilfestelle leichter:
- Notwendigkeitsbescheinigung: Die ärztliche Bestätigung, dass eine Versorgung im Hospiz notwendig ist. Das Hospiz braucht sie, PKV und Beihilfe ebenso.
- Antrag auf Kostenübernahme: formlos oder auf dem Formular Ihres Versicherers, mit Versicherungsnummer und dem geplanten Aufnahmetag im Hospiz.
- Angaben des Hospizes: Tagessatz und Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Kassen. Für die Beihilfe reicht die Bestätigung, welche Vergütung das Hospiz der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
- Pflegegrad-Bescheid: falls vorhanden, sonst den Antrag auf Einstufung bei der privaten Pflegepflichtversicherung.
- Vollmacht: wenn Angehörige die Anträge stellen und die Post der Versicherung bekommen sollen.
Bitten Sie die Versicherung, sich in der Zusage auch zur Dauer zu äußern. Ein Ratgeber eines PKV-Maklers weist darauf hin, dass manche Versicherer bei einem längeren Aufenthalt die weitere Übernahme neu prüfen.
Gut zu wissen
In unserem Haus kann Josif Amam, Palliativmediziner und Leiter des Hospizes, die Notwendigkeitsbescheinigung direkt ausstellen. Ein zusätzlicher Arzttermin fällt damit weg, und die Bescheinigung liegt für PKV und Beihilfe gleich vor.
Wann eine Aufnahme ins Hospiz infrage kommt, erklären wir in einem eigenen Beitrag dazu, wann der Wechsel ins Hospiz ansteht und wie lange man bleiben kann. Anmelden können Sie einen Gast über unsere Online-Anmeldung oder per Fax an 06887 / 900 76 19.
Helfen Sie jetzt mit
Die Kosten eines Hospizplatzes tragen zu 95 Prozent die Kranken- und Pflegekassen. Die übrigen 5 Prozent müssen wir über Spenden decken. Jeder Betrag hilft, unseren Gästen Momente der Nähe, der Ruhe und der Geborgenheit zu schenken.
Rechnung, Vorleistung und Direktabrechnung
Die PKV arbeitet nach dem Erstattungsprinzip. Normalerweise bezahlen Privatpatienten eine Rechnung zuerst selbst und reichen sie dann zur Erstattung ein. Beim Hospiz würde das Familien schnell überfordern. Viele private Krankenversicherungen rechnen deshalb direkt mit dem Hospiz ab, wenn eine Vereinbarung zur Direktabrechnung oder eine Abtretungserklärung vorliegt.
Bei Beamten ist zusätzlich zu klären, wie der Beihilfeanteil fließt. Fragen Sie Ihre Beihilfestelle, ob sie an das Hospiz zahlen kann oder ob die Erstattung über Sie läuft.
Rechnungen können außerdem von Dritten kommen. Bei privat versicherten Gästen rechnen externe Leistungserbringer wie die Apotheke oder das SAPV-Team häufig direkt mit dem Gast ab. Diese Belege reichen Sie wie gewohnt bei PKV und Beihilfe ein. Welche Rechnungen in Ihrem Fall zu erwarten sind, besprechen Sie am besten vorab mit Sarah Golden, die bei uns das Aufnahmemanagement leitet (Tel. 06887 / 900 76 20).
Wenn der Tarif das Hospiz nicht abdeckt
Eine Ablehnung ist nicht das letzte Wort. Eine Fachkanzlei für Versicherungsrecht nennt als häufige Gründe fehlende Unterlagen und unklare ärztliche Verordnungen. Manche Versicherer argumentieren auch, ein Hospiz sei keine medizinische Einrichtung im engeren Sinne. Diese Schritte helfen weiter:
- Begründung schriftlich anfordern: mit Bezug auf die konkrete Klausel in Ihren Tarifbedingungen.
- Ärztliche Stellungnahme beilegen: Sie beschreibt, warum die Versorgung zu Hause nicht mehr ausreicht.
- Kulanz beantragen: mit dem Hinweis, dass die gesetzliche Krankenkasse den Aufenthalt in diesem Umfang tragen würde.
- Widerspruch einlegen: schriftlich und möglichst bald nach dem Bescheid.
- Ombudsstelle oder Anwalt einschalten: wenn der Versicherer bei seinem Nein bleibt.
Fehlt die Zusage noch, sagen Sie es uns im Aufnahmegespräch. Dann wissen alle Beteiligten, woran sie sind, und die Anfrage bei der Versicherung kann parallel weiterlaufen.
Wer heute einen alten Tarif hat und noch nicht betroffen ist, kann prüfen lassen, ob ein Wechsel in einen neueren Tarif beim selben Versicherer sinnvoll ist. Die Altersrückstellungen bleiben bei so einem internen Tarifwechsel erhalten.
Häufige Fragen zu Hospiz, PKV und Beihilfe
Wer zahlt den Hospizplatz, wenn man privat versichert ist?
Den Hauptteil trägt die private Krankenversicherung, bei vorhandenem Pflegegrad ergänzt durch die private Pflegepflichtversicherung. Anders als Kassenpatienten haben Privatversicherte dafür keinen gesetzlichen Anspruch, maßgeblich ist der Tarif. Eine schriftliche Kostenzusage vor der Aufnahme gibt Ihnen Sicherheit.
Was kostet ein Hospizplatz für Privatpatienten?
Für den Gast selbst in der Regel nichts, sofern Versicherung und gegebenenfalls Beihilfe zahlen. Der Tagessatz, um den es dabei geht, wird zwischen Hospiz und Kassen vereinbart und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Für die Kostenzusage nennt Ihnen das Hospiz seinen aktuellen Satz.
Muss ich als Beamter im Hospiz etwas selbst bezahlen?
In der Regel nicht, wenn Beihilfe und private Krankenversicherung den Aufenthalt gemeinsam abdecken. Beim Bund ist der Aufenthalt bis zu dem Betrag beihilfefähig, den die gesetzliche Krankenversicherung ihrem Zuschuss zugrunde legt. Lücken entstehen eher, wenn der PKV-Tarif das Hospiz nicht vorsieht, deshalb klären Sie beide Seiten vorab.
Brauche ich für das Hospiz einen Pflegegrad?
Nein, für die Aufnahme ist ein Pflegegrad nicht zwingend nötig. Entscheidend ist die ärztliche Bescheinigung, dass eine Versorgung im Hospiz notwendig ist. Liegt ein Pflegegrad vor, beteiligt sich zusätzlich die private Pflegepflichtversicherung.
Was tun, wenn die PKV die Hospizkosten ablehnt?
Fordern Sie die Begründung schriftlich an und legen Sie Widerspruch ein, am besten mit einer ärztlichen Stellungnahme. Bitten Sie zusätzlich um Kulanz mit dem Hinweis, dass die gesetzliche Krankenkasse den Aufenthalt übernehmen würde. Bleibt es beim Nein, helfen eine Ombudsstelle oder ein Anwalt für Versicherungsrecht.
Über den Herausgeber
Hospiz Christophorus
Stationäres Hospiz in Schmelz · gemeinnützig und privat geführt
Jeder Tag, jede Stunde unseres Lebens ist kostbar. In unserem Hospiz in Schmelz schaffen wir Raum für Nähe, Ruhe und Geborgenheit, für gute Gespräche, vertraute Gewohnheiten und die kleinen Freuden des Alltags. Pflegefachkräfte, Palliativmediziner und Ehrenamtliche sind für unsere Gäste und ihre Angehörigen da, damit jeder Tag so erlebt werden kann, wie es sich unsere Gäste wünschen. Mehr über uns
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